Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft eine Baugenehmigung in der Regel nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Bauämter, ob das geplante Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, etwa im Zusammenspiel mit einem Bebauungsplan oder den Vorgaben nach dem Baugesetzbuch. Danach folgt der Bauantrag, in dem die Unterlagen die Planung so darstellen, dass die zuständigen Stellen sie fachlich prüfen können. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, erteilt die Behörde die Genehmigung oder fordert nachträgliche Änderungen. Auch wenn das Verfahren auf einem gemeinsamen Rahmen basiert, kommt es in der Praxis auf das Bundesland an. Grundlage ist zwar die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO) als Orientierung, die einzelnen Länder regeln aber wichtige Details in ihrer Landesbauordnung. Das betrifft zum Beispiel, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sein können, wer bauvorlageberechtigt ist, und wie genau die Behörde die Unterlagen entgegennimmt und prüft. Für Bauherr:innen bedeutet das: Der Ablauf wirkt zwar vertraut, die konkreten Schritte und Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Ein weiterer Unterschied liegt häufig in der Organisation und in den digitalen Möglichkeiten. In manchen Ländern gibt es bereits digitale Antragswege oder elektronische Kommunikation mit der Bauaufsicht, in anderen steht eher der klassische Weg im Vordergrund. Unabhängig vom Kanal gilt aber: Ohne die vollständigen, prüffähigen Unterlagen kann das Verfahren nicht zügig in die Entscheidung übergehen. Darum lohnt es sich, frühzeitig die Vorgaben des jeweiligen Bundeslands zu checken, bevor der Antrag eingereicht wird. Für den weiteren Verlauf ist außerdem entscheidend, wie das konkrete Bauvorhaben einzuordnen ist. Ob es ein klassisches Genehmigungsverfahren durchläuft oder ob stattdessen ein anderes Verfahren greift, hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab. Die Landesbauordnung legt fest, welche Wege möglich sind und welche Nachweise typischerweise verlangt werden. Wer den Ablauf je Bundesland kennt, kann die Planung besser einordnen und vermeidet unnötige Verzögerungen durch unpassende oder unvollständige Antragsunterlagen.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Erftstadt
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Erftstadt. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren vor allem sauber prüfen, ob ihr Vorhaben wirklich genehmigungspflichtig ist oder ob es als verfahrensfrei beziehungsweise genehmigungsfrei eingeordnet werden kann. Der genaue Umfang solcher Ausnahmen kann je nach Bauart und Einzelfall variieren, daher hilft ein frühzeitiger Abgleich mit der Bauaufsicht. Wichtig ist außerdem, dass die Unterlagen vollständig und nachvollziehbar sind, damit die Prüfung nicht ins Stocken gerät. Wer die Einordnung und die Anforderungen früh klärt, reduziert spätere Rückfragen.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Erftstadt.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.